Testo completo
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 9 K 8472/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-06-06
Aktenzeichen: 9 K 8472/23
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0606.9K8472.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: EUV 651/2014 Anhang I Art 3; AEUV Art 107; GG Art 3 Abs 1; BHO § 53
Leitsätze
Zur Gewährung von Überbrückungshilfe IV zugunsten einer Tochtergesellschaft eines schweizerischen Mutterkonzerns und einer weiteren Tochtergesellschaft in einem anderen Bundesland
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.