Testo completo
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 38 K 5207/21.BDG — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-08-12
Aktenzeichen: 38 K 5207/21.BDG
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0812.38K5207.21BDG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Bundesdisziplinarkammer
Tenor
Der Beklagte wird aus dem Beamtenverhältnis entfernt.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.