Testo completo
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 L 3762/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-12-20
Aktenzeichen: 18 L 3762/24
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:1220.18L3762.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: VersG NRW 13 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 8 Abs. 1
Leitsätze
Eine Beschränkung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 VersG NRW in Form einer Vorabkontrolle sämtlicher Hilfsmittel verstößt jedenfalls gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot, wenn gegen einzelne Störer im Verlauf der Versammlung vorgegangen werden kann.
Tenor
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- Die aufschiebende Wirkung der noch zu erhebenden Klage gegen die im Bescheid des Antragsgegners vom 17. Dezember 2024 unter Ziffer II verfügte Beschränkung wird wiederhergestellt.
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- Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
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- Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
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- Der Tenor soll den Beteiligten vorab telefonisch bekanntgegeben werden.