Testo completo
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 14 K 6302/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2025-01-21
Aktenzeichen: 14 K 6302/23
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0121.14K6302.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: § 14 OBG NRW, § 43 Nr. 1 PolG NRW, § 57 Abs. 1 Nr. 1 VwVG NRW, § 77 VwVG NRW
Leitsätze
Eine Mietwagenfirma kann hinsichtlich der Kosten einer durch einen Mieter verursachten Abschleppmaßnahme in Anspruch genommen werden, wenn es der Ordnungsbehörde nicht, bzw. nur mit erheblichem Aufwand möglich ist, den Fahrer ausfindig zu machen.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.