Testo completo
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 29 L 1924/25.A — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-07-16
Aktenzeichen: 29 L 1924/25.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0716.29L1924.25A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Kammer
Normen: Art29 Abs. 2 Satz 1 Dublin III-VO; § 51 VwVfG
Leitsätze
Fortdauernde Flucht ist auch dann anzunehmen, wenn die Überstellung zumindest zeitweise tatsächlich nicht durchgeführt werden kann, weil sich der Antragsteller nur sporadisch und unangemeldet in der ihm zugewiesenen Wohnung aufhält und der zuständigen Behörde sein tatsächlicher Aufenthaltsort im Übrigen unbekannt ist.
Tenor
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- Der Antrag wird abgelehnt.
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- Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.