Testo completo
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 24 L 3073/25 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-09-15
Aktenzeichen: 24 L 3073/25
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0915.24L3073.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Kammer
Normen: § 123 VwGO, § 60a AufenthG
Leitsätze
Kein Abschiebungshindernis wegen im Verwaltungsverfahren nicht gewährter Akteneinsicht, jedenfalls wenn das Begehren auf Akteneinsicht im gerichtlichen Verfahren nicht weiterverfolgt wird.
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert wird auf 1.250,- € festgesetzt.