Testo completo
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 29 K 3939/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2025-11-20
Aktenzeichen: 29 K 3939/23
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:1120.29K3939.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Kammer
Normen: Art 58 Abs 1 Buchst e DSGVO; Art 77 DSGVO; Art 57 Abs 1 Buchst f DSGVO
Leitsätze
Einzelfall des Umfangs der Prüfung einer Beschwerde durch die Aufsichtsbehörde
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.