Testo completo
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 20 K 5442/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-03-02
Aktenzeichen: 20 K 5442/19
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0302.20K5442.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Kammer
Normen: IFG NRW § 4 Abs 1; IFG NRW § 9 Abs 1
Leitsätze
Aus dem Informationsfreiheitsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ergibt sich grundsätzlich kein Anspruch auf Auskunft über die besondere berufliche, fachliche oder persönliche "Qualifikation" von Familienrichterinnen und Familienrichtern, die gemäß § 23b Abs. 3 GVG in den Abteilungen für Familiensachen eingesetzt werden.
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt M. aus C. für eine noch zu erhebende Klage wird abgelehnt.