Testo completo
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 5a K 11012/17.A — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-06-22
Aktenzeichen: 5a K 11012/17.A
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0622.5A.K11012.17A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5a. Kammer
Normen: AsylG §§ 3, 4 AufenthG § 60 Abs 5, Abs 7 S 1 AufenthG
Leitsätze
Kein Abschiebungsverbot für jungen, gesunden Mann aus Kabul bei Vorhandensein eines familiären Netzwerkes trotz der bestehenden Covid-19-Pandemie
Tenor
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I. Die Klage wird abgewiesen.
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II. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
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III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.