Testo completo
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 9 L 1087/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-08-26
Aktenzeichen: 9 L 1087/20
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0826.9L1087.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: StVG § 3 Abs. 1 Satz 1; FeV § 46 Abs. 1 Satz 1; Ziffer 9.1. Anlage 4
Leitsätze
Zur regelmäßig anzunehmenden Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis nach forensisch nachgewiesenem Konsum harter Drogen.
Tenor
-
- Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
-
- Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.