Testo completo
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 6 L 1368/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-12-22
Aktenzeichen: 6 L 1368/20
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:1222.6L1368.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: GebG NRW 9,13
Tenor
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- Die aufschiebende Wirkung der Klage 6 K 3156/20 gegen den Gebührenbescheid des Antragsgegners vom 16. Juli 2020, Az. 60.1/1241-19-04, wird angeordnet, soweit die Forderung einen Betrag von 670,- € übersteigt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
- Der Streitwert wird auf 180,- € festgesetzt.