Testo completo
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 19 K 5007/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-03-26
Aktenzeichen: 19 K 5007/19
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0326.19K5007.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Normen: DVO LHundG NRW § 2 Abs. 2, DVO LHundG NRW § 4, LHundG NRW § 4 Abs. 1; LHundG NRW § 7, LHundG NRW § 10, LHundG NRW § 11 Abs. 2 und 3; VwVfG NRW § 48 Abs. 1, VwVfG NRW § 49
Leitsätze
Zuverlässigkeit ist keine Voraussetzung für die Anerkennung als Sachverständiger zur Durchführung der Verhaltensprüfung und Erteilung von Sachkundebescheinigungen nach dem Landeshundegesetz NRW.
Tenor
Der Bescheid des M. für O. , V. und W. O1. -X. vom 10. Oktober 2019 wird aufgehoben.
Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.