Testo completo
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 14 K 333/21 — Gerichtsbescheid
Entscheidungsdatum: 2021-04-19
Aktenzeichen: 14 K 333/21
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0419.14K333.21.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: FZV § 14, LZG § 5, FZV § 5; VwVfG NRW § 43
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.