Testo completo
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 11 K 5959/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-09-22
Aktenzeichen: 11 K 5959/18
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0922.11K5959.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: AltPflG § 25; AltPflG § 4 Abs. 3; AltPflAusglVO § 2 Abs. 1
Leitsätze
Unter die Altenpflegeausbildungsumlage nach § 2 AltPflAusglVO fallen nur solche Pflegedienste, deren Tätigkeit gerade auf die Pflege alter Menschen ausgerichtet ist.
Tenor
Der Bescheid des Beklagten vom 22. Oktober 2018 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.