Testo completo
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 19 L 1087/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-10-11
Aktenzeichen: 19 L 1087/21
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:1011.19L1087.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Kammer
Normen: LHundG NRW § 12 Abs 2 Satz 1; § 10 Abs 1; § 7 Abs 1 Satz 1 Nr 1
Tenor
-
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Weidemann aus Mülheim an der Ruhr wird abgelehnt.
-
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
- Der Streitwert wird auf 2.500,- € festgesetzt.