Testo completo
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 12 L 1214/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-11-05
Aktenzeichen: 12 L 1214/21
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:1105.12L1214.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: BeamtStG § 39 Satz 1
Leitsätze
Zum Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eines Beamten auf Probe, der von der Staatsanwaltschaft des - von ihm nicht bestrittenen - unrechtmäßigen Besitzes von Betäubungsmitteln beschuldigt wird und die Teilnahme an einer kurzfristig angeordneten amtsärztlichen Untersuchung seiner Dienstfähigkeit im Hinblick auf einen Betäubungsmittelkonsum verweigert hat.
Tenor
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- Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
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- Der Streitwert wird auf 2.500,- € festgesetzt