Testo completo
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 17 L 185/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-02-14
Aktenzeichen: 17 L 185/20
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2022:0214.17L185.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Kammer
Normen: PolG NRW § 34; PolG NRW § 34 Abs. 2; VwGO § 80 Abs. 5
Leitsätze
Bereichsbetretungs- und Aufenthaltsverbot
Tenor
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Die aufschiebende Wirkung der Klage 17 K 472/20 gegen das von dem Antragsgegner gegenüber der Antragstellerin verfügte Aufenthalts- und Bereichsbetretungsverbot vom 2. Februar 2020 wird wiederhergestellt.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
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Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.