Testo completo
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 6 L 729/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-06-23
Aktenzeichen: 6 L 729/22
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2022:0623.6L729.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: UmwRG § 1; UmwRG § 2; BauGB § 35; BNatSchG § 67
Tenor
- Die aufschiebende Wirkung der Klage 6 K 2333/22 gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 28. März 2022 betreffend die Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf den G. H. I. , G1. …, G2. …. und …, wird angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
- Der Streitwert wird auf 7.500,00 € festgesetzt.