Testo completo
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 9 L 608/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-09-12
Aktenzeichen: 9 L 608/22
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2022:0912.9L608.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: BauO NRW § 82 Abs 1 Satz 2; BauGB § 34 Abs 1 Satz 1; BauNVO § 14 Abs 1 Satz 2
Leitsätze
Hobbymäßig gehaltene Hängebauchschweine sind keine Kleintiere im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 2 BauNVODie Haltung von Schweinen in einem allgemeinen Wohngebiet führt typischerweise zu Geräusch- und Geruchtsbelästigungen, die in Wohngebieten nicht üblich sind.
Tenor
- Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
- Der Streitwert wird auf 250,00 € festgesetzt.