Testo completo
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 6 L 131/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-02-21
Aktenzeichen: 6 L 131/23
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0221.6L131.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: BauGB § 30 Abs. 3, BauGB § 34 Abs. 1,; BauO NRW 2018 § 6, BauO NRW 2018 § 8 Abs. 5
Tenor
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- Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller (6 K 4305/22) gegen die der Beigeladenen erteilten Baugenehmigungen vom 19. Oktober 2022 (Az. 282-22 und 283-22) wird angeordnet.Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese Kosten selbst trägt.
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- Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.