Testo completo
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 1a L 180/23.A — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-02-28
Aktenzeichen: 1a L 180/23.A
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0228.1A.L180.23A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1a. Kammer
Normen: VwGO § 80 Abs. 5; AsylG § 34a Abs 1 S 1
Tenor
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- Dem Antragsteller wird für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt B. -B1. aus zu den Bedingungen eines im Bezirk des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ansässigen Rechtsanwaltes beigeordnet.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
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- Die aufschiebende Wirkung der am 13. Februar 2023 erhobenen Klage des Antragstellers (Az. 1a K 468/23.A) gegen die in Ziffer 3 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 3. Februar 2023 enthaltene Abschiebungsanordnung wird angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.