Testo completo
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 19 L 104/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-04-25
Aktenzeichen: 19 L 104/23
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0425.19L104.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Kammer
Normen: GastG § 18
Leitsätze
Ein öffentliches Bedürfnis für eine Sperrzeitverlängerung kann sich sowohl durch die Wahrung der Schutzgüter des § 5 Abs. 1 GastG als auch aus dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ergeben.
Tenor
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- Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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- Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.