Testo completo
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 16 K 2911/21 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-12-07
Aktenzeichen: 16 K 2911/21
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:1207.16K2911.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Normen: DSchG NRW § 3; DSchG NRW § 2; GG Art. 140; WRV Art. 137
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.