Testo completo
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 19 L 1803/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-12-18
Aktenzeichen: 19 L 1803/23
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:1218.19L1803.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Kammer
Normen: § 15 Abs. 2 GastG
Tenor
- Die Anordnung der sofortigen Vollziehung in Ziffer 4. der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 19. Oktober 2023 wird aufgehoben. Die aufschiebende Wirkung der Klage 19 K 4847/23 wird im Hinblick auf die Androhung unmittelbaren Zwangs in Ziffer 5. der genannten Ordnungsverfügung angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens zu 2/3, die Antragsgegnerin zu 1/3.
- Der Streitwert wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.