Testo completo
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 12 L 1778/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-01-12
Aktenzeichen: 12 L 1778/23
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:0112.12L1778.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: VwGO § 123; GG Art 33 Abs 2; KrO NRW § 47 Abs 2; GO NRW § 71 Abs 1 Sätze 2 und 3
Leitsätze
Die im ersten Stellenbesetzungsverfahren festgestellte Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchsdes Antragstellers begründet nicht – jedenfalls nicht ohne Weiteres– eine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs auch im zweiten, hiervonunabhängigen, Stellenbesetzungsverfahren.
Tenor
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- Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt.
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- Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis zu 30.000,- € festgesetzt.