Testo completo
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 14 L 964/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-06-25
Aktenzeichen: 14 L 964/24
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:0625.14L964.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: GG Art 8, VersG NRW § 13
Tenor
- Die aufschiebende Wirkung der am 00. Juni 0000 erhobenen Klage (14 K 2892/24) gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 00. Juni 0000 wird hinsichtlich der durch den Bescheid vorgeschriebenen Ordnerzahl wiederhergestellt mit der Maßgabe, dass die Anzahl der einzusetzenden Ordner im Verhältnis 1:50 zur Anzahl der Teilnehmenden stehen muss.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt.
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Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit ist der Tenor den Beteiligten vorab telefonisch bekanntzugeben.