Testo completo
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 19 K 3184/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-10-01
Aktenzeichen: 19 K 3184/23
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:1001.19K3184.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Normen: GG Art. 3
Leitsätze
Die staatliche Förderpraxis, die die Bewilligung von Überbrückungshilfen davon abhängig macht, dass der Antragsteller Umsatzeinbußen als direkte Folge staatlicher Schließungsanordnungen erlitten hat, ist nicht zu beanstanden.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags vorläufig vollstreckbar.