Testo completo
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 19 K 6101/24 — Gerichtsbescheid
Entscheidungsdatum: 2025-04-09
Aktenzeichen: 19 K 6101/24
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0409.19K6101.24.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 19. Kammer
Normen: VwVfG NRW § 49a Abs. 1 Satz 1
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Gerichtsbescheid vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckbaren Betrages leistet.