Testo completo
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 7 K 2522/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2025-05-16
Aktenzeichen: 7 K 2522/23
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0516.7K2522.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.