Testo completo
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 1 K 4028/24 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2025-08-12
Aktenzeichen: 1 K 4028/24
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0812.1K4028.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Normen: GG Art. 33 Abs. 2; BeamtStG § 9
Leitsätze
Zur Frage der gesundheitlichen Eignung eines Bewerbers um die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst mit einer mittelgradigen Farbsinnstörung.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.