Testo completo
Verwaltungsgericht Köln — 18 L 2501/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-02-07
Aktenzeichen: 18 L 2501/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0207.18L2501.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
Tenor
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- Soweit die Antragstellerinnen den Antrag zurückgenommen haben, wird das Verfahren eingestellt.
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- Die aufschiebende Wirkung der Klage wird angeordnet, soweit sich die Antragstellerinnen mit der Klage im Verfahren 18 K 6973/19 gegen die Beanstandung von Ziffer 2.12.1 SNB 2021, von § 4 Satz 4 und der Anlage 1 des Infrastrukturnutzungsvertrags, Ziffer 2.12.4 SNB 2021, von Zeilen 2 und 3 der Tabelle in Ziffer 4.2.1.3 SNB 2021 und der Richtlinie 402.0203 Abschnitt 4 Absatz 4 in dem Beschluss vom 12.11.2019 wenden.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerinnen als Gesamtschuldnerinnen zu 11/16 und die Antragsgegnerin zu 5/16
- Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 200.000,- Euro festgesetzt.