Testo completo
Verwaltungsgericht Köln — 7 L 783/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-04-30
Aktenzeichen: 7 L 783/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0430.7L783.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Tenor
- Der Antrag, die Antragsgegnerin zu verpflichten,
dafür Sorge zu tragen, dass die am 1. Mai 2020 von 11.30 bis 14.30 Uhr geplante künstlerische Formation, ausgehend vom J. -D. -Platz bis zum J1.--markt , mit dem Thema „(...)“ nicht polizeilich aufgelöst wird,
hilfsweise,
für die genannte künstlerische Formation eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 11 Abs. 3 CoronaSchVO zu erteilen,
wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
- Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.