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Verwaltungsgericht Köln — 14 L 202/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-05-22
Aktenzeichen: 14 L 202/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0522.14L202.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Kammer
Tenor
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- Die aufschiebende Wirkung der Klage 14 K 466/20 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 20. Januar 2020 wird wiederherstellt, soweit der Bescheid das Vorhaben der Beigeladenen in den Bauabschnitten 2 und 3 betrifft.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Der Antragsteller trägt 1/3 und der Antragsgegner 2/3 der Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.
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- Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt.