Testo completo
Verwaltungsgericht Köln — 33 L 927/20.PVB — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-05-22
Aktenzeichen: 33 L 927/20.PVB
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0522.33L927.20PVB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen
Normen: § 19a BPersVWO; § 18 BPersVWO
Leitsätze
Zur Neubestimmung des Zeitpunkts der Stimmabgabe für die Wahl des Hauptpersonalrats.
Tenor
Dem Beteiligten wird im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben,
-
- die Freiumschläge zur schriftlichen Stimmabgabe bei der Wahl des Hauptpersonalrats beim XXXXXXXXXXXXXXXXX XXX XXXXXXXXXXXX nicht vor dem 11. November 2020 zu öffnen sowie
-
- es zu unterlassen, in Bezug auf diese Wahl zu behaupten, für den Zuständigkeitsbereich des Beteiligten ende die Stimmabgabe am 27. Mai 2020.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.