Testo completo
Verwaltungsgericht Köln — 2 K 8151/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-07-07
Aktenzeichen: 2 K 8151/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0707.2K8151.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.