Testo completo
Verwaltungsgericht Köln — 7 L 2460/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-12-30
Aktenzeichen: 7 L 2460/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1230.7L2460.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Tenor
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Das Verfahren wird gemäß § 93 Satz 1 VwGO getrennt und hinsichtlich des Antrags gegen die Allgemeinverfügung zur Verpflichtung, eine Mund-Nase-Bedeckung im Stadtgebiet Leverkusen zu tragen, unter einem noch bekanntzugebenden neuen Aktenzeichen fortgeführt.
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Der Antrag hinsichtlich der Allgemeinverfügung der Antragsgegnerin zum Verbot der Verwendung von Pyrotechnik in bestimmten Bereichen des Stadtgebiets wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens zu Ziff 2.
- Der Wert des Streitgegenstandes des Verfahrens zu Ziff. 2 wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.