Testo completo
Verwaltungsgericht Köln — 1 L 1992/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-02-04
Aktenzeichen: 1 L 1992/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0204.1L1992.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer
Tenor
- Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 24. November 2020 (1 K 6396/20) wird hinsichtlich Ziffer II. sowie Ziffer VI., soweit darin ein Zwangsgeld für einen Verstoß gegen Ziffer II. angedroht wird, des Bescheids vom 25. August 2020 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 27. Oktober 2020 angeordnet.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin zu vier Fünfteln, die Antragsgegnerin zu einem Fünftel.
- Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 25.000 Euro festgesetzt.