Testo completo
Verwaltungsgericht Köln — 5 L 130/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-02-09
Aktenzeichen: 5 L 130/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0209.5L130.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 2 Abs. 3 AufenthG, § 25b AufenthG; § 25 Abs. 5 AufenthG, § 60a AufenthG; §123 Abs. 1 VwGO,
Leitsätze
Einzelfall einer einstweiliger Anordnung auf Aufenthaltssicherung wegen möglicher Aufenthaltserlaubnis aus nachhaltiger Integration (verneint)
Tenor
- Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtanwalt N. aus B. wird mangels Vorlage einer Erklärung der Antragsteller über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse abgelehnt.
Der Antrag auf Abschiebungsschutz wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller.
- Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 6.250,- Euro festgesetzt.