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Verwaltungsgericht Köln — 22 L 320/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-04-01
Aktenzeichen: 22 L 320/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0401.22L320.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Kammer
Tenor
- Die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage 22 K 915/21 gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 22. Februar 2021 (Az.: 000/00.00) wird wiederhergestellt.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
- Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.