Testo completo
Verwaltungsgericht Köln — 12 K 1077/17.A — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-10-08
Aktenzeichen: 12 K 1077/17.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1008.12K1077.17A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Tenor
Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt.
Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffern 4 bis 6 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 17.01.2017 verpflichtet, für den Kläger im Hinblick auf den Irak ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG festzustellen.
Von den Kosten des Verfahrens, für die Richters nicht erhoben werden, tragen der Kläger fünf Sechstel und die Beklagte ein Sechstel.