Testo completo
Verwaltungsgericht Köln — 13 K 2755/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-12-09
Aktenzeichen: 13 K 2755/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1209.13K2755.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Tenor
Die Nebenbestimmungen N 11 bis N 23 des Bescheides der Bezirksregierung Köln vom 21. April 2020 einschließlich des Auflagenvorbehalts – in Nebenbestimmung N 11 und in Ziffer 1 des Bescheides - werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird zugelassen.