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Verwaltungsgericht Köln — 23 K 3298/20 — Gerichtsbescheid
Entscheidungsdatum: 2022-07-13
Aktenzeichen: 23 K 3298/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0713.23K3298.20.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 23. Kammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.