Testo completo
Verwaltungsgericht Köln — 20 L 1998/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-01-16
Aktenzeichen: 20 L 1998/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0116.20L1998.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Kammer
Tenor
- Die aufschiebende Wirkung der Klage 20 K 6772/22 wird insoweit wiederhergestellt, als der räumliche Geltungsbereich des in Ziffer 1 und 2 der Ordnungsverfügung vom 17.11.2022 angeordneten Leinen- und Maulkorbzwangs über die Regelung des § 5 Abs. 2 Satz 1 LHundG NRW hinausgeht und hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung in Ziffer 5 wird die aufschiebende Wirkung der Klage insoweit angeordnet.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
- Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.