Testo completo
Verwaltungsgericht Köln — 15 K 6324/21.A — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-05-15
Aktenzeichen: 15 K 6324/21.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0515.15K6324.21A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: § 3 Abs. 1 AsylG; § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG; § 3c Nr. 3 AsylG; § 3d AsylG; § 3e Abs. 1 AsylG
Leitsätze
Asyl (Türkei): Nichtstaatliche Verfolgung eines Homosexuellen durch seine Familie
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 26.11.2021 verpflichtet, den Kläger als Asylberechtigten anzuerkennen und ihm die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.