Testo completo
Verwaltungsgericht Köln — 33 K 3267/22.PVB — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-06-05
Aktenzeichen: 33 K 3267/22.PVB
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0605.33K3267.22PVB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen
Normen: § 20 Abs. 5 BPersVG; § 8 Abs. 3 Satz 4 BPersVWO; § 26 BPersVG
Leitsätze
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Der Ausdruck eines mittels Public Key Infrastructure der Bundeswehr (PKIBw) digital signíerten Wahlvorschlags ist nicht unterzeichnet im Sinne von § 20 Abs. 5 BPersVG, § 8 Abs. 3 Satz 4 BPersVWO.
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Durch einen Verstoß gegen Wahlvorschriften konnte ein Wahlergebnis nur dann nicht geändert oder beeinflusst werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei der Einhaltung der Vorschriften kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre.
Tenor
Die Wahl zur Bezirksjugend- und Auszubildendenvertretung bei dem Bundesamt *Name wurde entfernt wird für ungültig erklärt.