Testo completo
Verwaltungsgericht Köln — 1 L 2288/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-03-15
Aktenzeichen: 1 L 2288/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0315.1L2288.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: § 149 TKG, § 155 TKG, § 209 TKG, § 215 TKG, § 28 VwVfG, § 45 VwVfG, Art. 107 AEUV, Art. 108 AEUV
Leitsätze
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- Zu den Anforderungen an die Gewährung der Gelegenheit zur Stellungnahme und an die Begründung des Beschlusses im Beschlusskammerverfahren.
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- Bei der Festlegung der fairen und diskriminierungsfreien Bedingungen einschließlich der Entgelte nach § 149 Abs. 4 TKG darf sich die Beschlusskammer nicht darauf beschränken lediglich einzelne Komponenten der Gesamtbedingungen zu betrachten und festzulegen.
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- Zur Auslegung einzelner Merkmale von § 8 Abs. 5 Gigabit-Rahmenregelung bzw. Ziffer 78 lit. h) EU-Breitbandleitlinien 2013.
Tenor
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Die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 6309/23 gegen Ziffer 1 des Beschlusses der Antragsgegnerin vom 31. Oktober 2023, Gz. BK11-23-003, wird angeordnet. Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene jeweils zur Hälfte. Im übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
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Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 25.000,00 Euro festgesetzt.