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Verwaltungsgericht Köln — 22 L 821/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-07-18
Aktenzeichen: 22 L 821/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0718.22L821.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Kammer
Tenor
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- Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Eilverfahren wird abgelehnt.
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- Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 22 K 2470/24 gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung der Antragsgegnerin vom 19. März 2024 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. April 2024 wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
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- Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7,90 Euro festgesetzt.