Testo completo
Verwaltungsgericht Köln — 12 L 2462/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-12-27
Aktenzeichen: 12 L 2462/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1227.12L2462.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Tenor
- Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, dem Antragsteller unverzüglich eine Bescheinigung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 FreizügG/EU auszustellen.
Im Übrigen wird der Eilantrag abgelehnt.
Von den Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller vier Fünftel und die Antragsgegnerin ein Fünftel.
- Der Streitwert wird auf 3.125,00 € festgesetzt.