Testo completo
Verwaltungsgericht Köln — 15 L 2215/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-02-25
Aktenzeichen: 15 L 2215/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0225.15L2215.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: Art. 33 Abs. 2 GG
Leitsätze
Zur Zulässigkeit einer dreijährigen Bewährungszeit (Wartezeit) als Voraussetzung für eine Beförderung in Gestalt der Vergabe einer Amtszulage.
Tenor
- Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst trägt.
- Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.