Testo completo
Verwaltungsgericht Köln — 1 L 2304/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-02-25
Aktenzeichen: 1 L 2304/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0225.1L2304.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: § 23 BtOG, § 27 BtOG,; § 32 BtOG, § 80 VwGO,; § 80 Abs. 7 VwGO
Leitsätze
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- Vorliegen begründeter Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass der berufliche Betreuer die Betreuungen dauerhaft unqualifiziert führt i.S.d. § 27 Abs. 1 Nr. 3 BtOG.
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- Fortsetzung von VG Köln, Beschluss vom 26. Juni 2024 – 1 L 953/24 –.
Tenor
- Unter Abänderung des Beschlusses der Kammer vom 26. Juni 2024 – 1 L 953/24 – wird der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage – 1 K 3065/24 – gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 29. April 2024 abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
- Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.